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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter finanzgericht.thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Finanzgerichts.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite finanzgericht.thueringen.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die vorgenommene Selbstbewertung in Form des BITV/WCAG-Tests. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Webseite finanzgericht.thueringen.de wird das auf der Webseite des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html).

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

◾Online-Karten/Kartendienste, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.

◾Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.10.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Das Thüringer Finanzgericht arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Finanzgerichts wenden.

Hier muss Feedback Seite eingebunden werden.

Durchsetzungsverfahren     

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

 

Telefon: 0361 573 811 741

E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de

Barrierefreiheitsmeldung