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Wir über uns

Foto des Gebäudes. Man sieht das historische Gebäude aus Sandstein mit Flachdach sowie einen Teil des Parkplatzes.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es entscheidet als oberes Landesgericht hauptsächlich über Klagen von Bürgern gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Es geht in den Verfahren daher vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, z.B. wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer,  Körperschaftsteuer und Zöllen.

Die Bestrafung von Steuersündern, z.B. wegen Steuerhinterziehung, gehört nicht zu seinen Aufgaben. Dies übernimmt die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgerichte). Ein Finanzgericht ist - wie jedes andere Gericht - sachlich unabhängig und nicht an Weisungen der Finanz- oder Zollbehörden gebunden.

 

 Sachliche Zuständigkeit (Im Einzelnen § 33 der Finanzgerichtsordnung):

  • Verfahren gegen Finanzämter wegen Steuerzahlungen (auch Kirchensteuer, nicht Gemeindesteuern) und wegen Vergütungen aus Steuermitteln (zum Beispiel Investitionszulagen)
  • Verfahren gegen Familienkassen und andere Behörden wegen Kindergeld
  • Verfahren gegen Hauptzollämter wegen Zöllen, Verbrauchssteuern und Marktordnungsrecht
  • Verfahren in Steuerberatungsangelegenheiten

Örtliche Zuständigkeit: Für den gesamten Freistaat Thüringen

 

Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Das Thüringer Finanzgericht besteht aus vier Senaten. Diese entscheiden in der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Sie haben volles Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Berufsverbänden, Parteien und anderen Organisationen für fünf Jahre gewählt.
Der Senat kann in einfach gelagerten Sachen beschließen, dass ein Berufsrichter allein als Einzelrichter entscheidet.

Unseren aktuellen Geschäftsverteilungplan können sie hier ansehen.

schematische Darstellung von einer Gruppe Menschen
Quelle:pixabay.com

Personalentwicklung: Das Finanzgericht begann seine Tätigkeit in Gotha mit zwei Senaten. Im Jahre 1997 kam ein dritter, im Jahr 2000 ein vierter Senat hinzu. Derzeit sind zehn Richterstellen (einschließlich Präsident) besetzt.

Zur Unterstützung der Richterschaft sind weitere zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung tätig. Den Geschäftsverteilungsplan der Verwaltungsabteilung  können Sie hier einsehen.

Antikorruptionsbeauftragter des Gerichts ist Herr Dr. Leist. Sein Vertreter ist Herr Dr. Credo.

Anliegen können Sie per Mail an den Beauftragten richten: antikorruption.thfg@thfj.thueringen.de